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2. Wahl – die bessere Wahl!

Wikipedia hat eine treffende Formulierung: „Als B-Ware,[1] auch Ware zweiter Wahl[1] (und kurz zweite Ware[2] oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) und CWare (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind.“ Dabei handelt es sich beispielweise um Neuware mit fehlender und/oder beschädigter Originalverpackung, Artikeln mit leichten optischen Mängeln (Ausstellungsstücke von Messen, Muster, Vorführgeräte. Rest- oder Sonderposten aus Überproduktionen. Bei Kunststoffkisten gibt es beispielsweise beim Farbwechsel eine gewissen Menge an Kisten mit Farbverläufen.

Wie alle anderen B-Ware bzw. 2. Wahl Artikel sind auch diese Kisten selbstverständlich voll funktionsfähig und belastbar.

Besonders im Bereich Lagertechnik eignen sich 2. Wahl-Artikel hervorragend zur Betriebsausstattung. In der Regel sehen verwendete Regale schon nach kurzer Nutzungszeit gebraucht bzw. nicht mehr neu aus.

Wo kein Kundenverkehr (Lager etc.) herrscht, spielt die Optik eine untergeordnete Rolle – die Funktion jedoch soll gewährleistet bleiben. Hier ist 2. Wahl die optimale Lösung für günstige & preisbewusste Kunden. Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN 15635 können wir sicherstellen, dass sich jeder Artikel der unser Haus verlässt in einwandfreiem Zustand befindet.

B-Ware kaufen: Ein Auzug aus unserem Sortiment

FAQ zu B-Ware: Häufig gestellte Fragen

B-Ware bezeichnet Produkte, die nicht mehr als „neu“ verkauft werden können, obwohl sie in der Regel voll funktionsfähig sind. Gründe dafür können geöffnete oder beschädigte Verpackungen, minimale Gebrauchsspuren oder eine Nutzung als Vorführgerät sein. Der Begriff ist im Handel üblich, um Artikel zu kennzeichnen, die günstiger angeboten werden, weil sie optische Mängel oder eine besondere Verkaufshistorie haben. Wichtig: B-Ware ist nicht automatisch defekt – oft handelt es sich um Rückläufer aus dem Widerrufsrecht.

Der Hauptunterschied liegt in der Produktkennzeichnung und dem Zustand:

  • Neuware: Unbenutzt, originalverpackt, ohne Gebrauchsspuren.
  • B-Ware: Kann minimale Gebrauchsspuren, Verpackungsschäden oder fehlendes Zubehör haben.
    Preislich ist B-Ware oft deutlich günstiger. Funktional gibt es meist keinen Unterschied, solange die Ware geprüft wurde. Für Käufer bedeutet das: kleine optische Abstriche, dafür oft ein erheblicher Preisvorteil.

B-Ware kann beides sein: entweder gebraucht (z. B. als Ausstellungsstück oder Rückläufer) oder nur optisch beeinträchtigt (z. B. Verpackung verbeult, Gerät unbenutzt). In vielen Fällen wurde B-Ware nur ausgepackt, kurz getestet oder im Geschäft präsentiert. Die Funktionsfähigkeit wird von seriösen Händlern in der Regel überprüft, bevor die Ware wieder verkauft wird.

Nicht unbedingt. Technisch entspricht B-Ware häufig der Qualität von A-Ware (Neuware), da die Produkte vor dem Weiterverkauf geprüft werden. Der Unterschied liegt meist nur in der Optik oder im Lieferumfang. Bei Elektronik oder Haushaltsgeräten können minimale Gebrauchsspuren vorkommen, die die Funktion jedoch nicht beeinträchtigen.

Typische Kategorien sind:

  1. Retourenware – vom Kunden innerhalb der Rückgabefrist zurückgesendet.
  2. Vorführgeräte – z. B. Ausstellungsstücke im Laden.
  3. Verpackungsschäden – Karton oder Umverpackung beschädigt, Inhalt unversehrt.
  4. Leichte Gebrauchsspuren – kleine Kratzer oder Abnutzungen, voll funktionsfähig.
  5. Überbestände – ältere Modelle, die aus Platzgründen günstiger verkauft werden.

Ja, der Verkauf von B-Ware ist in Deutschland erlaubt, solange der Verkäufer den Zustand transparent kennzeichnet. Verbraucherrechtlich gilt: Der Käufer muss vor dem Kauf wissen, dass es sich um B-Ware handelt. Außerdem gelten gesetzliche Gewährleistungsfristen (meist 12 Monate bei Gebrauchtwaren, 24 Monate bei Neuware).

B-Ware ist in der Regel 10 bis 50 Prozent günstiger als vergleichbare Neuware. Bei stark gefragten Elektronikartikeln können die Ersparnisse auch noch höher ausfallen, besonders bei Modellen, die durch ein neues Nachfolgemodell ersetzt wurden.

Ja, auch auf B-Ware haben Käufer in Deutschland gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei Gebrauchtware darf der Händler diese Frist auf ein Jahr verkürzen. Die Herstellergarantie hängt vom jeweiligen Hersteller ab – sie kann identisch mit Neuware sein oder komplett entfallen, je nach Bedingungen.

Ja, wenn der Kauf online oder per Fernabsatz erfolgt, gilt in Deutschland das 14-tägige Widerrufsrecht – unabhängig davon, ob es sich um Neuware oder B-Ware handelt. Im stationären Handel hängt die Rückgabe vom Kulanzverhalten des Händlers ab, sofern keine Mängel vorliegen.

In unserem Onlineshop bieten wir B-Ware aus verschiedenen Kategorien im Bereich Lager-, Büro- und Produktionseinrichtung.